Hier ist es unbedingt notwendig, die Lizenzvereinbarungen der jeweiligen Bilddatenbank tiefergehend zu studieren, bevor man diese Bilder "irgendwo" einsetzt...
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Werfen wir einen Blick in die Lizenzvereinbarungen von zwei Bilddatenbanken:
Beispiel shutterstock.de:
Hier sieht die Standardlizenz u.a. schon folgende Regelung vor: "Als digitale Reproduktion unter anderem auf Websites, in Onlinewerbung, sozialen Netzwerken, Mobilwerbung, mobilen Apps,....."
Quelle shutterstock.com
Beispiel fotolia.com:
Hier ist das Thema "Social Web" leider erst unter dem Kapitel "Einschränkungen" zu finden:
"Ein Werk darf nur dann auf Social-Media-Seiten (s. nachfolgende Definition) gepostet werden, wenn das Werk als „Social Media Enabled“ (für Social Media geeignet) gekennzeichnet ist, d. h. die einschlägigen Urheberrechtsangaben sind sichtbar in das Werk eingebettet, und entsprechen unseren Größenbeschränkungen (die „für Social Media geeigneten Werke“)..."
Quelle: shutterstock.com
Empfehlung:
Prüfen Sie vor dem Download Ihres Bildmaterials immer auf der Website der Bilddatenbank aktuell nach, wie die jeweiligen Lizenzrechtlichen Bestimmungen für Ihren Einsatzfall aussehen.
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